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Ab der 2. Lebenswoche |
Bis zum 3. Lebensmonat u. 1 Monat nach dem Absetzen |
| Original FohlenMüsli |
zur beliebigen Aufnahme (kein Zugang für die Mutterstute) |
bis max. 1 kg Original FohlenMüsli bei beliebiger Heuaufnahme |
| terabb-ZF |
Der ab dem 3. Lebensmonat zusätzlich benötigte Kraftfutterbedarf kann durch vermehrte Zugabe von terabb-ZF bis zum 18. Lebensmonat gedeckt werden. | Frisches, nicht zu kaltes Trinkwasser sollte ständig ausreichend zur „Selbstbedienung“ zur Verfügung stehen.
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